Buchersitzung

Buchersitzung
Buch|er|sit|zung 〈f. 20Eigentumserwerb an einem Grundstück durch einen Nichtberechtigten, der 30 Jahre lang fälschl. als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war u. während dieser Zeit das Grundstück in Eigenbesitz gehabt hat; Sy Tabularersitzung

* * *

Buch|ersitzung,
 
Tabular|ersitzung, der endgültige Erwerb eines Grundstücksrechts durch dreißigjährige fälschliche Eintragung als Berechtigter im Grundbuch und dreißigjährigen Eigenbesitz (§ 900 BGB). Dagegen spricht man von Kontratabularersitzung, wenn (z. B. bei Verschollenheit) im Wege des Aufgebotsverfahrens der wirkliche, eingetragene Eigentümer sein Eigentum verliert, weil ein anderer das Grundstück seit 30 Jahren in Eigenbesitz hat (§ 927 BGB). Ersitzung.

Universal-Lexikon. 2012.

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